Elementarschaden
Als Elementarereignis bezeichnet man eine Extremwetterlage, wie zum Beispiel eine Überschwemmung. Dies ist eine Überflutung des Grund- und Bodens des Versicherungsgrundstücks durch Ausuferung von oberirdischen, stehenden oder fließenden Gewässern oder Witterungsniederschlägen. Auch Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Waldbrand, Lawinen oder Vulkanausbruch gelten als Elementarschaden.
Was tun bei einem Elementarschaden?
Zunächst sind die Betroffenen verpflichtet, weiteren Schaden zu verhindern und entsprechende Schadensminderungs-Maßnahmen zu treffen. Damit vermeiden Sie mögliche Folgeschäden und Ärger mit der Versicherung.
Doch bevor Sie provisorische Schutzmaßnahmen anordnen und Räumungs-, Reinigungs- und gegebenenfalls Trocknungsarbeiten veranlassen, dokumentieren Sie den entstandenen Schaden. Fotografieren Sie alle Schäden ausreichend und heben Sie gegebenenfalls beschädigte oder zerstörte Gegenstände auf. Erstellen Sie eine Liste mit allen beschädigten bzw. zerstörten Gegenständen und ergänzen diese mit Kaufbelegen, oder geben Sie den ungefähren Zeitpunkt der Anschaffung und den Neupreis an. Zeigen Sie den Schaden unverzüglich bei der Schadensabteilung Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsvertreter an. Beachten Sie bei der Schadensmeldung die Frist von einer Woche nach Auftreten des Schadens.
Unsere Leistungen bei einem Elementarschaden:
Wir ermitteln die Höhe des Elementarschadens, der an Ihrem Gebäude entstanden ist und erstellen ein Gutachten für Sie. Der Zustand des Gebäudes vor Eintritt des Schadenereignisses ist dabei für uns und die Versicherung die Grundlage zur Ermittlung der Schadenhöhe.
Für die Wiederherstellungsarbeiten legen wir bei einer fiktiven Berechnung ortsübliche Einheitspreise zugrunde, die am Schadentage gültig waren.